Liebe Eltern,
im folgenden Elternbrief geht es um Regen vor der ersten Stunde und den entsprechenden Aufenthaltsort für die Schüler:innen.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
der angehängte Elternbrief enthält Informationen zur Frühstückspause und zu zukünftigen Informationen vom Ministerium.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
bitte lesen Sie den Elternbrief mit wichtigen Informationen für den Schulstart nach den Sommerferien.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
anbei finden Sie Informationen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die von einer Unterrichtung im Klassenverband in Präsenz befreit werden sollen, weil bei ihnen selbst oder bei einem mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infizierung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
die geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich gehen überwiegend mit dem Nachweis eines 24h-Negativtests einher. Dazu dürfen die Schüler:innen auch eine Bescheinigung ihres Negativ-Tests aus der Schule vorlegen.
Als Voraussetzung gilt, dass die Schüler:innen der aufsichtführenden Person das ausgedruckte und vorausgefüllte Formular vorlegen.
Unterschrift der aufsichtführenden Person und Schulstempel sind erforderlich. Die Tests in der Schule finden derzeit montags und donnerstags statt.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
die Schülerinnen und Schüler unterliegen nach den Osterferien zum Betreten des Schulgebäudes einer Testpflicht (2x wöchentlich), die auf drei unterschiedlichen Wegen erfüllt werden kann:
1. Durchführung des beaufsichtigten Selbsttests in der Schule (NEUE Einverständniserklärung anbei)
2. Vorlage eines negativen Testergebnisses von anderer Stelle
3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest Zuhause (Bescheinigung anbei).
Lesen Sie hierzu das Anschreiben des Bildungsministeriums - Absatz "Selbsttests nach den Osterferien" auf der Startseite.
Liebe Eltern,
ergänzend zur begrenzten Ausleihe digitaler Endgeräte für das Homeschooling (s. Button auf der Startseite) gibt es nun die Möglichkeit einen Antrag zur Kostenübernahme bei der jeweils zuständigen Behörde (Jobcenter, Sozialamt, Leisungsbehörde für das Asylbewerberleistungsgesetz) zu stellen. Diese Möglichkeit gilt auch, wenn die Schule zwar ein Leihgerät zur Verfügung stellen kann, aber nicht das erforderliche Zubehör, z. B. LTE-Router o.ä.
Die Kostenübernahme eines Gerätes kann auch rückwirkend zum 01.01.2021 beantragt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare anbei.
Liebe Eltern,
endlich können wir Ihren Kindern Laptops und iPads zum Ausleihen anbieten.
Die Zahl der Geräte ist allerdings noch so gering, dass nicht jedes Kind, das Bedarf hat, eines bekommen kann.
[Lesen Sie die komplette Mitteilung im Elternbrief]
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
die Fachanforderungen des Sportunterrichts sind coronabedingt aufgehoben.
Das Ministerium rät zum Sportunterricht im Freien - auch im Winter. Es wird darauf geachtet, dass die Kinder nicht schwitzen und sich nicht erkälten. Bitte geben Sie Ihren Kindern UNBEDINGT wetterfeste Kleidung mit.
Den ausführlichen Elternbrief finden Sie rechts.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
bitte lesen Sie den Elternbrief zu folgenden Stichpunkten:
Bitte achten Sie unbedingt auf Ihre ständige Erreichbarkeit. Wir informieren Sie umgehend, falls Krankheitssymptome auftreten.
Kommen Sie gut durch die Zeit.
[Mitteilung der Schulleitung]
Unter Berücksichtigung der gewonnen Erkenntnisse hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass ab Montag, 24. August, in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Diese gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben (das ist an der Grundschule in der Oberstadt der Fall).
Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mit diesen verbindlichen Regelungen für alle Schulen gibt es ab Montag Sicherheit für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
[Mitteilung der Schulleitung]
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion gestestet wird, soll dies der Schule gemeldet werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B. Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
[Mitteilung der Schulleitung]
Liebe Eltern,
bitte lesen Sie die wichtigen Informationen zum Start in ein Schuljahr im „Corona-Regel-Betrieb“.
Den ausfürlichen Elternbrief finden Sie im Anhang.
[Mitteilung der Schulleitung]